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LVR Rheinland - Durchblick im Arbeitsleben

Verantwortlicher Autor: Landschaftsverband Rheinland Rheinland/Düsseldorf, 27.09.2018, 14:10 Uhr
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Rheinland/Düsseldorf [ENA] Durchblick im Arbeitsleben – Berufsalltag mit Seheinschränkungen. Inklusionsämter von LVR und LWL beraten auf großer Fachmesse „Rehacare International“ in Düsseldorf vom 26. bis 29. September 2018. Die Inklusionsämter* der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) präsentieren sich und ihre Arbeit in der Zeit vom 26. bis 29. September 2018 auf der Rehacare in der Messe Düsseldorf.

Der Gemeinschaftsstand steht in diesem Jahr unter dem Thema „Durchblick im Arbeitsleben – Berufsalltag mit Seheinschränkungen“. In Kooperation mit dem Berufsförderungswerk Düren (BFW) geben LVR und LWL Einblicke in den Alltag eines Menschen mit Sehbehinderung. Ein „Fachpraktiker Küche“ des BFW bereitet in einer „Koch-Bar“ mehrmals täglich kleine Gerichte zu, die die Besucherinnen und Besucher probieren können. An einer zweiten Station begleiten Rehabilitationstrainerinnen und -trainer des BFW einen Selbsterfahrungsparcous im Dunkeln.

Außerdem bieten die Inklusionsämter an den ersten beiden Messetagen ein Vortrags- und Informationsprogramm. Großen Raum nimmt die Beratung von Menschen mit Behinderung ein. „Weil die Nachfrage nach Einzelberatung in den vergangenen Jahren so hoch war, bieten wir einen eigenen Bereich für tiefergehende Beratungsgespräche an“, so Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin für Schulen und Integration. „In der Round-Table-Fläche neben unserem Messestand beraten unter anderem Expertinnen und Experten der Inklusionsämter und der Integrationsfachdienste.

Dabei geht es um Themen wie Übergang aus der Schule oder Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt, Eingliederungshilfe, Kündigungsschutz oder Förderungen für Menschen mit Schwerbehinderung und Arbeitgeber.“ Die Rehacare ist Europas größte Fachmesse für Rehabilitation, Pflege, Prävention und Integration. Der Gemeinschaftsstand von LVR und LWL befindet sich im Themenpark „Menschen mit Behinderung im Beruf“ in Halle 3 (Stand 3F88/3G87).

* Neuer Name: Integrationsämter von LVR und LWL heißen nun Inklusionsämter Von der Integration hin zur Inklusion – dieser Paradigmenwechsel findet sich auch in den Begrifflichkeiten wieder. Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 11. Juli 2018 das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in NRW beschlossen. Für die Landschaftsverbände ist damit die Umbenennung der Integrationsämter in Inklusionsämter verbunden. Mit den neuen Namen geht keine inhaltliche Änderung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Inklusionsämter in NRW einher. Sukzessive wird die Umbenennung nun in allen Dokumenten, Publikationen und Internetauftritten umgesetzt.

Die Inklusionsämter von LVR und LWL sind für viele Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Männer und Frauen zuständig und erledigen diese Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben. Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl sowie die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung. Darüber hinaus initiieren die Inklusionsämter auch regionale Arbeitsmarktprogramme. Die Leistungen werden aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese zahlen Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen.

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