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Der Irrsinn bei den Gewerbesteuerhebesätzen

Verantwortlicher Autor: Tilo Treede München, 14.03.2022, 21:51 Uhr
Presse-Ressort von: MODELFORCE Entertainment Bericht 15242x gelesen
Weites Land im BDS Bayern
Weites Land im BDS Bayern  Bild: Tilo Treede

München [ENA] Land auf, Land ab werden die gemeindlichen Haushalte aufgestellt. Durch die Pandemie befindet sich manche Kommune in einer eher schwierigen finanziellen Lage. Der BDS Bayern appelliert, von der naheliegenden Idee, die Hebesätze auf die Gewerbesteuer anzuheben, abzusehen.

Durch die Auswirkungen der Pandemie sind viele Unternehmen in unverschuldete Liquiditätsnöte geraten. Eine zusätzliche Anhebung der Steuerhebesätze würde diese wirtschaftliche Notlage unnötig verlängern, dringende Investitionen erschweren und für einige Betriebe zum erheblichen Existenzrisiko werden. Noch immer hält sich eisern die Mär, dass für uns Unternehmer die Gewerbesteuer ein durchlaufender Posten sei. Dem ist mitnichten so! Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs, UGs, AGs, Genossenschaften, ausl. Kapitalgesellschaften usw. ist die Gewerbesteuer eine Betriebsteuer, die den körperschaftsteuerlichen und einkommensteuerlichen Gewinn nicht mindern darf.

Mit anderen Worten ist für diese Unternehmensformen die Gewerbesteuer immer eine echte Ausgabe, die mit jeder Erhöhung des Hebesatzes auch höhere Kosten verursacht. Obwohl bei Personengesellschaften und Einzelunternehmern die Gewerbesteuer bis 400 % grundsätzlich auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann, gibt es einige Konstellationen, bei denen das Nullsummenspiel nicht aufgeht. Auch diese Unternehmer werden direkt am Geldbeutel mit einer Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes getroffen. So sollte die Politik bitte von etwaigen Erhöhungen der Gewerbesteuerhebesätze absehen und ein dringend notwendiges Zeichen der Wertschätzung an die Partner in der Krise, unsere Unternehmerinnen und Unternehmer, den Mittelstand geschickt werden.

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